veröffentlicht von admin am Fr, 02/24/2017 - 14:05
Bis zu 30.000 Euro erhalten die Arbeiter nun als Nachzahlung. Die Leiharbeitsfirma hatte über längeren Zeitraum keinen Branchenzuschlag an die Arbeiter ausbezahlt (nur die 10 Euro/Stunde statt fast 15 Euro). Die Zulieferbetriebe behaupteten Dienstleister zu sein und nicht an die Branchenzuschläge gebunden zu sein. das Gericht sah dies anders und gab den Arbeitern und ihrer Gewerkschaft Recht!
Die IG Metall hat mit einer erfolgreichen Klage den Kollegen zu ihrem Recht verholfen - der Gesamtschaden für das Leiharbeitsunternehmen liegt bei ca. 2 Mio.