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Leiharbeit: Firma zahlte keinen Branchenzuschlag, Arbeiter erhalten Millionen

Bis zu 30.000 Euro erhalten die Arbeiter nun als Nachzahlung. Die Leiharbeitsfirma hatte über längeren Zeitraum keinen Branchenzuschlag an die Arbeiter ausbezahlt (nur die 10 Euro/Stunde statt fast 15 Euro). Die Zulieferbetriebe behaupteten Dienstleister zu sein und nicht an die Branchenzuschläge gebunden zu sein. das Gericht sah dies anders und gab den Arbeitern und ihrer Gewerkschaft Recht!
Die IG Metall hat mit einer erfolgreichen Klage den Kollegen zu ihrem Recht verholfen - der Gesamtschaden für das Leiharbeitsunternehmen liegt bei ca. 2 Mio.
Wer in einer foilgender Branchen in der Leiharbeit tätig ist, keinen Branchenzuschlag erhält sollte sich an seine Gewerkschaft wenden:

Tarifliche Branchenzuschläge tragen dazu bei, die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Leiharbeit und den Entleihbetrieben zu schließen.

In einigen Branchen wurden 2012 in den Tarifabschlüssen mit den Arbeitgeberverbänden der Leih/-Zeitarbeit BAP und iGZ Branchenzuschläge für die Leiharbeitsbeschäftigte in diesen Bereichen vereinbart. Auf diese Weise soll die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Leih-/Zeitarbeit und den Einsatzbranchen verringert werden. Muster der tariflichen Regelungen ist der erste Abschluss dieser Art zwischen der IG Metall und den Zeitarbeitsverbänden vom 22.05.2012. Danach haben Leiharbeitskräfte, wenn sie im Bereich der Metall- und Elektroindustrie arbeiten, einen Anspruch auf einen Branchenzuschlag in Höhe von 15/20/30/45/50 % nach 6 Wochen bzw. 3/5/7/9 Monaten Einsatzdauer im Kundenbetrieb. Darüber hinaus sichert der Abschluss Leiharbeitskräften zukünftig alle Ansprüche aus betrieblichen Regelungen im jeweiligen Entleihbetrieb. Der Tarifvertrag tratt zum 1. November 2012 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2017. Abschlüsse dieser Art gibt es mit unterschiedlichen Zuschlägen in folgenden Branchen:

  • Chemische Industrie : 10 – 50 % 
  • Druckindustrie: 8 – 45 %
  • Eisenbahn: 3 – 14 %
  • Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 7 – 31 %
  • Kali- und Steinsalz-Bergbau: 3 – 20 %
  • Kautschukindustrie: 3 – 16 %

  • Kunststoff verarbeitende Industrie: 3 – 25 %

  • Metall- und Elektroindustrie: 15 – 50 % Zuschlag

  • Papiererzeugende Industrie: 4 – 20 %
  • Papierverarbeitende Industrie: 4 – 20 %
  • Tapetenindustrie: 7 – 23 %
  • Textil- und Bekleidungsindustrie: 5 – 25 %

Diese Übersicht dokumentiert die Einzelheiten von Höhe und Zeitpunkt der Branchenzuschläge in den genannten Branchen:
http://www.boeckler.de/pdf/ta_branchenzuschlaege_leiharbeit.pdf

IG Metall-Anwalt Mario Utess. „Die Ford-Werke haben an den Kollegen, die sich als Mitarbeiter zweiter Klasse fühlten, gut verdient.“ – Quelle: http://www.express.de/25786610 ©2017http://www.boeckler.de/pdf/ta_branchenzuschlaege_leiharbeit.pdf

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