veröffentlicht von admin am So, 07/05/2026 - 10:01
Zu geringe Pegelstände
Um Tiere und Pflanzen zu schützen, untersagt die Bezirksregierung Köln, aus den Flüssen Sieg, Agger, Rur und Erft im Regierungsbezirk Köln und aus der Wupper in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, Wasser zu entnehmen.
Das Verbot gilt ab dem 06. Juli 2026 für mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse. Genehmigte Wasserentnahmen sind davon ausgenommen. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh sind weiter erlaubt.