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Kölner Süden: Keine Gartenbewässerung mehr mit Grundwasser

Stadt informiert in Teilen von Porz und Rodenkirchen Bewohner über Verunreinigung

In den Bezirken Porz und Rodenkirchen darf in einigen Stadtteilen das Grundwasser nicht mehr zur Gartenbewässerung genutzt werden, da es mit PFC (per- und polyfluorierten Chemikalien) belastet ist. Darauf weist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln aktuell hin. Die in den Stadtteilen betroffenen rund 25.000 Haushalte wurden darüber schriftlich informiert. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt zählt in den betroffenen Stadtteilen rund 60 Brunnen, die der Stadt von den Grundstücksbesitzern angezeigt worden sind. Eine Karte mit den Bereichen, für die die Regelung nun gilt, sowie viele zusätzliche Informationen sind im städtischen Internetauftritt veröffentlicht.  
PFC sind synthetisch hergestellte organische Stoffe, die in der Natur nicht vorkommen und die biologisch nicht abbaubar sind. Die Auswirkungen auf das Ökosystem Boden beziehungsweise den Menschen sind bisher nicht abschließend untersucht. Sie waren in Tierversuchen toxisch und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.  
Bereits seit 2015 galt die Empfehlung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, aus Vorsorgegründen das Grundwasser in den betroffenen Bereichen nicht zur Bewässerung im Garten oder zur Befüllung von Schwimmbädern zu nutzen, da dort im Rahmen des städtischen Grundwassermonitorings entsprechende Auffälligkeiten im Grundwasser entdeckt worden waren. Die Gebiete, für die seit 2015 die Empfehlung galt und für die nun das Verbot gilt, sind weitegehend deckungsgleich.   Aktuelle Untersuchungen der Kölner Böden haben belegt, dass sich durch das Bewässern die Schadstoffe im Boden anreichern. Darüber hinaus hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Dezember 2018 eine Neubewertung der gesundheitlichen Risiken durch PFOS und PFOA in Lebensmitteln vorgenommen. Die Behörde hat die tolerierbare Schadstoffaufnahme dabei um das achtzigfache reduziert.        
Unter Berücksichtigung all dieser Erkenntnisse und um eine weitere Schadstoffverteilung in bisher unbelastete Bereiche sowie die Schadstoffanreicherung in Böden und in der Nahrungskette zu vermeiden, hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt Allgemeinverfügungen erlassen, mit denen die Verwendung von Grundwasser und Wasser aus Oberflächengewässern zu Bewässerungszwecken untersagt wird.  
Die Allgemeinverfügungen für Bereiche in den Stadtteilen

  • Rondorf
  • Immendorf
  • Hahnwald
  • Poll
  • Gemberghoven
  • Westhoven
  • Porz
  • Urbach 
  • Grengel

wurden am 6. Mai 2020 im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht. Sie sind für 15 Jahre gültig. Die Gebiete der Nutzungsuntersagung werden regelmäßig überwacht und bei Bedarf in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Verunreinigung angepasst.  
Die PFC-Grundwasserverunreinigungen haben ihre Ursache im Umgang mit Löschschäumen, die bei Einsätzen oder zu Übungszwecken verwendet worden sind und in den Boden oder das Grundwasser gelangten. Diese Löschschäume enthielten bis 2008 insbesondere die Komponente PFOS (Perfluoroctansulfonsäure). Über die Jahre haben wissenschaftliche Erkenntnisse über PFC zu einer Neubewertung und schrittweisen Verschärfung der Rechtslage geführt.  
Die Sanierung der Bereiche, das heißt die Entfernung der Schadstoffe aus Boden und Grundwasser, wird bereits mit vier Sanierungsanlagen betrieben. Abnehmende PFC-Konzentrationen belegen zwar Sanierungserfolge, gleichwohl ist durch die langsame Bewegung des Grundwassers im Boden in der Größenordnung von etwa einem Meter pro Tag davon auszugehen, dass die Grundwasserverunreinigung viele Jahre andauern wird.  
Weitere Informationen mit einem Überblick über die betroffenen Gebiete und ausführlichen Hinweisen zu PFC und Grundwasser hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Internet veröffentlicht.

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