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Volksabstimmungen 2026

Die Volksabstimmungen 2026 im Überblick:
1. Benachteiligung der Selbständigen darf nicht sein. Selbständigkeit steigert das Risiko der Altersarmut. Selbständige werden strukturell benachteiligt durch nachteilige Sonderregelungen (KV, Arbeiten in der Rente)

 UM WAS GEHT ES? Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in Deutschland einen steuerlichen Freibetrag für Menschen, die über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten – die „Aktivrente”. Wer das Rentenalter (derzeit 66 Jahre und vier Monate) erreicht hat und angestellt arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird normal versteuert. Die Aktivrente ist keine Rente, sondern ausschließlich ein steuerlicher Vorteil: Der Staat zahlt kein Geld aus, er verzichtet auf einen Teil der ihm zustehenden Steuern.
Wie hoch der Steuervorteil ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei Spitzensteuersätzen kann die Steuerersparnis je nach Berechnung 840 bis 920 Euro monatlich betragen, bei niedrigeren Steuersätzen entsprechend weniger.
Die Bundesregierung begründet die Regelung damit, einen Anreiz für längeres Arbeiten zu schaffen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Regel gilt bisher nur für Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis, nicht für Einkommen aus selbstständiger Arbeit.

ANGESTREBTE REGELUNGEN

Die steuerliche Begünstigung („Aktivrente”) wird auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ausgeweitet.
Wer oberhalb der Regelaltersgrenze selbstständig weiterarbeitet oder sich selbstständig macht, darf ebenso wie Angestellte steuerfrei 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen.

2 Endlich das Thema eines möglichen AfD Verbotes sachlich vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen

 UM WAS GEHT ES? Seit mehreren Jahren wird öffentlich diskutiert, ob im Fall der AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen könnten. Ihr wird vorgeworfen, ein rassistisches Weltbild zu vertreten, planmäßig gegen das Demokratieprinzip zu arbeiten und die Menschenwürde von Minderheiten zu verletzen.
Die Landesämter für Verfassungsschutz in Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen stufen die dortigen AfD-Landesverbände als „gesichert rechtsextrem” ein. Der Bundesverband gilt als „rechtsextremistischer Verdachtsfall”. Diese Einstufungen sind nachrichtendienstliche Bewertungen, keine rechtlichen Urteile: Ob eine Partei im Sinne des Grundgesetzes „verfassungswidrig” ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen.
Ein Parteiverbot ist nach Artikel 21 GG möglich, wenn die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung – Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit – aktiv-kämpferisch beeinträchtigen will und das Potenzial hat, ihre Ziele durchzusetzen. Über ein Verbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, ein Antrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Wird ein Verbot ausgesprochen, wird die Partei aufgelöst und alle Mandate erlöschen.

ANGESTREBTE REGELUNGEN

Antrag beim Bundesverfassungsgericht
Beim Bundesverfassungsgericht wird die Prüfung eines Parteiverbots gegen die „Alternative für Deutschland” beantragt.
Hinweis: Die Volksabstimmung ersetzt einen Antragsbeschluss des Bundestages, nicht das Verfahren und Urteil des Bundesverfassungsgerichts selbst.

Deutschland braucht Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger auch auf Bundesebene. Gerade die jetzige Zeit zeigt, dass es ohne uns nicht geht!
3. UM WAS GEHT ES?

Das deutsche Sozialversicherungssystem sichert die Bevölkerung gegen zentrale Lebensrisiken ab. Es umfasst vier Bereiche: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Finanziert wird es vor allem durch rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttolohn berechnet und je nach Versicherung zwischen den beiden Parteien aufgeteilt.
Die monatlichen Beiträge sind nach oben begrenzt: Oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze wird Einkommen nicht mehr zur Berechnung herangezogen. 
Einige Gruppen zahlen nicht oder anders in das Sozialversicherungssystem ein. Menschen mit hohem Einkommen können sich privat versichern. Für die Altersversorgung bestimmter Berufsgruppen wie Ärztinnen oder Rechtsanwälte gibt es eigenständige Versorgungswerke. Beamte erhalten aus Steuermitteln finanzierte Pensionen. Selbstständige sind je nach Berufsgruppe und Einkommen sehr unterschiedlich abgesichert. Unternehmen zahlen selbst keine eigenen Beiträge, übernehmen aber den Arbeitgeberanteil für ihre Beschäftigten. Einkünfte aus Kapitalanlagen, Mieten und Firmengewinnen bleiben bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt.
Das System steht vor Herausforderungen: Die Bevölkerung altert, die Kosten für medizinische Versorgung und Pflege steigen, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten langsamer wächst. Zusätzlich finanzieren die Versicherungen sogenannte versicherungsfremde Leistungen, etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen.
Die Initiative schlägt vor, das Sozialversicherungssystem grundlegend neu zu regeln.

ANGESTREBTE REGELUNGEN

Neue Systemstruktur
Das Sozialversicherungssystem wird zu einem System umgebaut, in dem alle Steuerpflichtigen mit Einkommen Beiträge leisten, unabhängig von Einkommensart oder Rechtsform. Die bisherigen Versicherungen werden zu Kassen mit gleichbleibenden Aufgabenbereich. Die private wird in die gesetzliche Krankenversicherung überführt, und versicherungsfremde Leistungen werden ausgegliedert und direkt aus dem Bundeshaushalt bezahlt.
Regelungen für die Einzahlungen
Alle Steuerpflichtigen, auch Beamte und Selbstständige, zahlen auf alle Einkommensarten denselben Prozentsatz je Kasse. Auch juristische Personen des Privatrechts zahlen ein, und zwar auf den jeweils selbst erwirtschafteten Gewinn ohne konzerninterne Verrechnung. Die bisherigen Arbeitgeberbeiträge auf Löhne und Gehälter entfallen dafür. Die Beitragsbemessungsgrenzen fallen vollständig weg.
 
Regelungen für die Leistungen
Die Leistungen der Kranken- und Pflegekasse sind für alle Beitragszahlenden gleich. Die Leistungen der Renten- und Arbeitslosenkasse hängen weiterhin von Einzahlungsmenge und -zeitraum ab und bleiben nach oben begrenzt. Private Zusatzversicherungen bleiben als freiwillige Ergänzung möglich.
Offene Umsetzung
Zum Zeitpunkt der Abstimmung sind unter anderem Beitragssätze, Leistungsniveau, die Rentenformel und Übergangsregelungen für bereits erworbene Ansprüche noch nicht festgelegt. Bei einem Ja würde eine Enquete-Kommission eingesetzt, die konkrete Gesetzgebungsvorschläge erarbeitet.
 
4: UM WAS GEHT ES?

Politisch Verfolgte haben in Deutschland das Recht auf Asyl.
Asylbewerberinnen und -bewerber sind Geflüchtete, die sich im Asylverfahren befinden. Erhält die Person eine Aufenthaltserlaubnis, darf sie in Deutschland arbeiten. Wird der Asylantrag abgelehnt, muss die Person ausreisen. Ist eine Abschiebung nicht möglich, etwa aus gesundheitlichen Gründen, erhält sie eine Duldung.
Für Menschen im laufenden Asylverfahren und Geduldete ist Arbeit grundsätzlich verboten und nur mit Erlaubnis möglich. Nach den ersten drei Monaten des Aufenthalts und wenn sie nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen – was in der Regel länger als drei Monate der Fall ist –, können sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Zur Abstimmung steht, diese Regel umzukehren, sodass Arbeit grundsätzlich erlaubt ist und ein Verbot die begründungspflichtige Ausnahme wird.

ANGESTREBTE REGELUNGEN

Wer in Deutschland geduldet ist oder sich in einem laufenden Asylverfahren befindet, darf eine bezahlte Arbeit aufnehmen. Die bisherigen pauschalen Verbote entfallen.
Arbeitsverbote können im Einzelfall von den zuständigen Ämtern (Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit) verhängt werden, müssen jedoch schriftlich begründet und zeitlich befristet sein.
Mögliche Begründungen für Arbeitsverbote sind bewusste und behördlich dokumentierte Identitätsverschleierungen oder rechtskräftige Verurteilungen aufgrund von Straftaten.
Wie kann ich abstimmen?
https://abstimmung21.de/#abstimmungsunterlagen
Über die Veranstalter:

Deswegen organisieren wir bundesweite Volksabstimmungen zu brennenden Fragen der Zeit einfach selbst – bis Abstimmungen auf Bundesebene gesetzlich verankert sind. 2021 führten wir in einem Bündnis aus über 30 gemeinnützigen Organisationen die erste selbstorganisierte Volksabstimmung durch. Das war die bislang größte Aktion für die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene.
Am 1. März 2026 startet die fünfte bundesweite Volksabstimmung. Ab diesem Zeitpunkt können alle Bürgerinnen und Bürger eigene Themen einreichen und anschließend gemeinsam ihre vier Favoriten wählen, über die im Herbst abgestimmt wird.
Mit jeder neuen Abstimmung wollen wir größer werden. Je mehr Menschen teilnehmen, desto größer wird das Gewicht der Ergebnisse und die Bedeutung für das politische Handeln sein.

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