veröffentlicht von admin am Mi, 07/12/2017 - 07:02
Zustimmung der Agentur für Arbeit ist nötig
Mit Beginn der Sommerferien stellt sich die Frage, ob Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, auch in den Urlaub fahren dürfen. Hierfür gibt es eine klare gesetzliche Regelung, auf die die Agentur für Arbeit Köln hinweisen möchte: