veröffentlicht von admin am Sa, 02/06/2021 - 15:58
Für Krebspatientinnen und -patienten mit einem Behinderungsgrad von 50 gilt für fünf Jahre ein besonderer Kündigungsschutz. Und dann? Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums klärt auf.