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Zufällig ein König unter den LeserInnen?

Das Land NRW läßt das Eigentum am Königsforst in Rath feststellen, vielleicht sollten Porzer und PorzerInnen einmal Familiendokumente prüfen ;-)
Im Amtsblatt der Stadt Köln vom 7.Mai 2014 wird darum gebeten binnen 6 Wochen seine Ansprüche bezüglich der Wälder in Rath anzumelden.
225 Amtsgericht Köln
Aufgebot von Grundstücken
Öffentliche Aufforderung

In der Grundbuchsache betreffend die bisher nicht im Grund-
buch eingetragenen laut Flurstücksnachweis des Katasteramtes
der Stadt Köln wie folgt ausgewiesenen Flurstücke:
- Gemarkung Rath Flur 80 Flurstück 3/50 Verkehrsfläche,
Rennweg, groß: 20968 qm bzw. dessen Fortschreibung gemäß
Fortführungsnummer 4370-2006/00933
- Gemarkung Rath Flur 80 Flurstück 3/51 Waldfläche, Verkehrsfläche,
Königsforst,
groß 6865 qm
- Gemarkung Rath Flur 80 Flurstück 3/52 Waldfläche, Königsforst,
groß 6658 qm
- Gemarkung Rath Flur 80 Flurstück 3/53 Waldfläche, Verkehrsfläche,
Königsforst,
groß 11676 qm
- Gemarkung Rath Flur 80 Flurstück 3/54 Waldfläche, Verkehrsfläche,
Königsforst,
groß 21629 qm
- Gemarkung Rath Flur 80 Flurstück 3/62, Wasserfläche Flehbach,
groß 308qm
ist beabsichtigt diese gemäß Ersuchen vom 22.08.2011 des
Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Landesbetrieb
Wald und Holz im Grundbuch von Rath Blatt 5192 einzutragen.
Eigentümer der Flurstücke ist laut aktuellem Katasternachweis
das Land Nordrhein- Westfalen - Landesforstverwaltung - welches
auch die Eintragung der Grundstücke ersucht und das
Eigentum geltend macht.
Es ergeht die Aufforderung an alle Personen, welche Rechte
an dem vorgenannten Grundbesitz geltend machen oder Ansprüche
hierauf erheben, diese binnen 6 Wochen ab Aushang
des Aufgebotes - jedoch spätestens bis zum 14.07.2014 - anzumelden
und glaubhaft zu machen, andernfalls wird Ihr Recht
bei der Eintragung ins Grundbuch nicht berücksichtigt.
Die Rechte können unter Angabe der obigen Geschäftsnummer
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des
Grundbuchamtes Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln,
Zimmer 60 A, geltend gemacht werden.
Köln, 08.04.2014
Amtsgericht, Abt. 19
Liebe Leute ihr habt 6 Wochen Zeit eure Ansprüche geltend zu machen, Porz-Illu lesen kann sich lohnen. Ist natürlich etwas seltsam dass im Jahre 2014 der Besitz von mehr als 60.000 qm  Wald, Teich ... ungeklärt ist.

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