Sie sind hier
Rente für Selbstständige, Erwerbstätigkeit in Deutschland
Grafik des Bundesministeriums des Innern zu der Zahl der im öffentlichen Dienst Beschäftigten (darunter Beamte, die nicht in die Sozialversicherungen einzahlen, ein Kostenrisiko für den Staat, da Lebenserwartung hoch und Pensionen der Beamten teils haushoch über dem Rentenniveau)
Jochen Geis
Das Problem der drohenden Altersarmut für Kleinstunternehmer ist bekannt. Bundesministerin Andrea Nahles möchte im Herbst mit Vorschlägen herauskommen. Am Ende der Faktensammlung und Bestandsaufnahme einige Ansätze (unten). Es gibt bereits die Verpflichtung zur Krankenversicherung und diese geht seit Beginn von völlig falschen, realitätsfremden zu hohen Bemessungen aus,.Dieser Mißstand könnte nun der positive Schlüssel für eine reibungsfreie Einführung der Rentenbeiträge werden. Sofern die, in den Fällen der betroffenen Gruppe, viel zu hohen KV Beiträge in die gesetzliche KV nachträglich, rückwirkend als Rentenbeitrag angerechnet würden und als Grundlage für die weitere Entwicklung herangezogen werden. Damit wäre die betroffene Gruppe zielgenau erfasst. Diese Gruppe hat zuviel gezahlt, was sie sich nicht leisten kann und dies wird bei der Einführung berücksichtigt, das wäre ein guter Start.
Das Problem der Beamten ist viel größer, diese belasten den Haushalt sehr, erhalten sehr viel höheres Altersgeld ohne je Beiträge gezahlt zu haben, dieses Relikt aus der Kaiserzeit muss fallen, es paßt nicht mehr in die Zeit.
Auf einem Blick die aktuelle Beschäftigungszahl in der Bundesrepublik (Quelle Bundesamt für Statistik 05 /2016)
Erwerbstätige 43,482 Mill.
Erwerbslose 1,78 Mill.
Erwerbslosenquote 4,2 %
Arbeitslose 2,614 Mill.
Arbeitslosenquote 5,9 %
Gemeldete Stellen 0,665 Mill.
Beschäftigte, sozialversicherungspflichtig 31,330 Mill
Anregungen zum System der Altersabsicherung:
Von den knapp 43,5 Mio Erwerbstätigen arbeiten lediglich etwas über 31,3 Mio sozialversicherungspflichtig. Ausgenommen sind Minijobber, Beamte, Selbstständige, Freiberufler...
Es gibt viele Minijobber unter 15 Wochenstunden, unter 450 Euro. Unter den neuen Arbeitsverträgen steigt der Anteil von Leiharbeit, Befristung, Teilzeit immer mehr.
Minijobber, Rente:
Es gab zum 31. März 2015 rund 6,6 Millionen Minijobber im gewerblichen Bereich.
Die Zahl der Minijobber in Privathaushalten ist im Vergleich zum Vorquartal konstant geblieben, sie liegt bei rund 284.000. „Der Trend zur Anmeldung von Haushaltshilfen setzt sich fort“, so der Leiter der Essener Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen.
Zugelegt hat die Zahl der Minijobber, die eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Sie liegt jetzt bei 17,3 Prozent im gewerblichen Bereich und bei 14,4 Prozent in den Privathaushalten. Im März 2014 waren es 16,8 Prozent im gewerblichen Bereich und 14,3 Prozent in Privathaushalten. Seit Januar 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, sie haben aber die Möglichkeit, dieser Regelung zu widersprechen.
Seit Einführung der generellen Rentenversicherungspflicht für Minijobber nehmen die Beitragseinnahmen aus Minijobs deutlich zu. Von 2012 bis 2014 erhöhten sich die Einnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung aus Minijobs um 11,4 Prozent. Sie lagen im Jahr 2012 bei rund 3,45 Milliarden Euro, 2014 bei rund 3,84 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 393 Millionen Euro.
Die Geschlechterverteilung bei den Minijobbern ist unverändert geblieben: 60,8 Prozent der geringfügig entlohnten Beschäftigten sind Frauen, 39,2 Prozent Männer. In Privathaushalten sind 91,4 Prozent der Minijobber Frauen.
Die meisten Minijobber sind mit 1,06 Millionen in der Altersgruppe der unter 25-jährigen zu finden. Zugelegt hat die Zahl der Minijobber in den höheren Altersgruppen: im Vergleich zum März 2014 bei den über 65-jährigen um 2,8 Prozent und bei den 60 bis 65-jährigen um 1,7 Prozent. In allen anderen Altersgruppen ist die Zahl der Minijobber rückläufig.
Mit knapp 1,2 Millionen sind die meisten Minijobber im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen beschäftigt, gefolgt von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen und dem Gastgewerbe.
Selbstständige:
Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte im Jahr 2012 einen Höchststand. Nach Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen arbeiteten durchschnittlich 41,6 Millionen Menschen in Deutschland. Damit erhöhte sich die Zahl der Personen mit Erwerbsarbeit seit 2002 um rund 2,4 Millionen Menschen (6,0%). Allein ein Viertel dieses Zuwachses (0,6 Millionen Menschen) ist auf die Entwicklung bei den Selbstständigen ohne mithelfende Familienangehörige zurückzuführen, womit die Zahl der Selbstständigen überproportional gegenüber den anderen Erwerbstätigengruppen anstieg (+15,5 %). Mit 4,5 Millionen erreichte im Jahr 2012 auch die Summe aus Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen in Deutschland einen Höchststand. Die wachsende Bedeutung der Selbstständigkeit kommt im Anstieg der Selbstständigenquote, die den Anteil der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen misst, zum Ausdruck. Sie lag im Jahr 2012 mit knapp 11 % um etwa einen Prozentpunkt höher als noch elf Jahre zuvor. Eine solche Entwicklung ist auch deshalb bemerkenswert, weil zeitgleich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angestiegen ist.
Soloselbständige nehmen zu und arbeiten oft unter prekären Bedingungen
Großen Anteil an der Entwicklung der Zahl der Selbstständigen hat die Gruppe der sogenannten Solo-Selbstständigen. Mehr als drei Viertel des beschriebenen Anstiegs der Selbstständigenzahlen entfallen auf diejenigen, die alleine ein Unternehmen betreiben und keine Mitarbeiter beschäftigen. Damit hat sich die Struktur der Selbstständigkeit im Zeitablauf zugunsten der Solo-Selbstständigen gewandelt. War noch in den 1990er-Jahren der Begriff Selbstständigkeit mehrheitlich verbunden mit Unternehmerinnen und Unternehmern, die zusammen mit abhängig Beschäftigtenarbeiteten, hat sich dies insbesondere seit der Jahrtausendwende geändert. Maßgeblich für diese Entwicklung dürften vor allem staatliche Förderprogramme gewesen sein, aber auch der allgemeine wirtschaftliche Strukturwandel begünstigte bestimmte Dienstleistungsberufe, die einen hohen Anteil an Solo-Selbstständigen aufweisen
Freiberufler
Die Zahl der freien Berufe Steigt seit 1992 von Jahr zu Jahr. Zu Beginn der dritten Republik gab es ca. 500.000 freiberufliche Selbstständige, am 1.1. 2016 waren es rund 1,34 Millionen selbständige Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Künstler...) in Deutschland. Darunter inzwischen 309.000 freie Künstler.
2009 erkannte Schwarz Gelbe Bundesregierung das Armutsrisiko der Selbstständigen
2009 berichtete das Handelsblatt: "Seit 1991 ist die Zahl der Selbstständigen von 3,5 Mio. auf 4,5 Mio. gestiegen. Während in der Vergangenheit die meisten von ihnen genug Einkommen erzielten, um selbst für das Alter vorzusorgen, wächst inzwischen die Zahl der so genannten Solo- oder Scheinselbstständigen. Sie haben keine Angestellten, bieten also wie abhängig Beschäftigte lediglich ihre Expertise und Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt an. Ihre Zahl stieg allein zwischen 1991 und 2003 um 44 Prozent auf zwei Millionen. Nach Schätzung der Rentenversicherung sollen inzwischen zwei bis drei Millionen Erwerbstätige dazu gehören.
Sie verfügen oft nur über geringe Einkommen. So ist der Anteil der Selbstständigen mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1100 Euro im Monat zwischen 1995 und 2005 von 24 auf 32 Prozent gestiegen. Niedrige Einkommen sind ein Grund, warum dieser Personengruppe nicht freiwillig für das Alter vorsorgt."
Die Partei Die Linke hat die Kleinstunternehmer bereits seit vielen Jahren als Klientel entdeckt, aber verändert hat sich nichts.
Diese Ungleichbehandlung bei der Festsetzung der Beiträge stellt eine Schlechterstellung der Kleinstunternehmer dar. Sie werden quasi zu Arbeitern vor Einführung der Rentenkasse, das war 1891.
Union fordert Aufnahme der Unternehmer in die Rentenkasse:
Wie heute zu erfahren ist wollen die Unionsparteien wollen Selbständige künftig dazu verpflichten, sich für das Alter finanziell abzusichern. Darauf hätten sich die Rentenexperten von CDU und CSU geeinigt, berichtet die „Bild“-Zeitung. Im Gespräch sind demnach zwei Varianten: Eine Option sei, dass Selbständige in die gesetzliche Rente einzahlen müssen, die andere eine Nachweispflicht zu einer Armut verhindernden Altersvorsorge mit freier Wahl des Absicherungsmodells. Hier wäre dann zu erfahren ob zum Beispiel die Errichtung von selbstgenutzter Immobilie, oder der Erwerb von Miethäusern genauso steuerbegünstigt ist wie die Einzahlung in die Rentenkasse.
Hier meine Vorschläge (nennen Sie es Geische Rente ;-)
1 Rückwirkende Berechnung und Einrechnung des Rentenbeitrages in zu hohe KV Beiträge ab 1990
Obwohl das Problem seit langem bekannt, es ändert sich nichts: immer noch wird ein viel zu hoher Mindest KV Beitrag eingestrichen, so zahlt ein Soloselbständiger selbst bei 0 Euro Einkommen (Unternehmen machen bekanntlich auch Verluste, nicht nur große) oder Minuseinkommen einen wesentlich höheren Krankenversicherungsbeitrag als manche Midijobber insgesamt an Sozialversicherungsbeiträgen (Rente, KV, AV...) für eine kleine Familie abgeben muss (zudem zahlt auch hier zum Teil der Kleinunternehmer), dies muss dringend rückwirkend berichtigt werden. Dann wäre zumindest das Problem der Nichteinzahlung seit 1990 für die allermeisten Gründer abgehakt.
Wie die zukünftige Zahlungsmodalität sein wird, wäre noch zu erstreiten. Das gängige Abgabensystem führt zur Selbstausbeutung, zur Ausbeutung des Kleinunternehmers durch die Mitarbeiter und die Sozialversicherung, ein Grund dass viele StartUps wenn sie nicht Investors- Politiks- oder Bankenliebling sind, nicht aus dem Quark kommen.
2 Beamte müssen ebenfalls ins System
Die CDU/CSU plant nun die Zwangsverrentung der Selbstständigen, dass ist zwar richtig, es wäre noch richtiger wenn auch Beamte einzahlen würden, aber was ist mit den Kleinstunternehmern, die seit Jahren eine viel zu hohe KV zahlen müssen und sich eine zusätzliche RV überhaupt nicht leisten können???
3 Anrechnung der wirtschaftlichen Tätigkeit, Vollzeitbeschäftigte Gründer machen Umsatz und schaffen Arbeitsplätze, bilden aus...dass sollte positiv angerechnet werden
Warum gibt es nicht für jedes Jahr als Selbstständiger, der reellen Umsatz erbracht und in Vollzeitarbeit geschaffen wurde, keine Transferleistungen von Jobcenter, Agentur für Arbeit erhalten hat und in die gesetzliche KV eingezahlt hat, einen Rentenpunkt? Das ist zur Zeit ein Thema - die Altersarmut 2030 mit der Risikogruppe der Kleinunternehmer, die immer arbeiten, Jobs schaffen, Steuern zahlen, Umsatz machen fürs BSP arbeiten, aber am Ende sehr oft sehr dumm dastehen. Jetzt sollen Sie neben dem erhöhten KV Beitrag wohlmöglich auch noch einen überhöhten Rentenbeitrag zahlen, geht garnicht! In den Niederlanden wird jeder Bürger mit Anwesenheit mit jedem Jahr mit einem Punkt belohnt, in Deutschland würde immerhin Gründung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Schaffung von Umsatz in irgendeiner Form angerechnet. Dies betrifft selbstverständlich nur jene Unternehmer, welche zwar Jobs schaffen, Ihre Mitarbeiter zahlen aber selbst auf Gehalt und Altersvorsorge verzichtet haben. (Rürup berücksichtigt diese überhaupt nicht)
Das muss nachträglich verrechnet werden und dann wird das System fortgesetzt, damit wäre das ganz große Risiko der extremen Altersarmut vom Tisch.
4 Staatsfond
Zudem wäre es sinnvoll der Deutsche Staat würde ähnlich Norwegen einen Staatsfond gründen der in die positive sozio-öko-ökonomische Entwicklung weltweit nachhaltig und leicht Gewinnbringend investieren würde, quasi einen Reichtum in Deutschland durch gutes Investment in der Welt erreichen würde. Der norwegische Staatsfonds oder der schwedische Auffangfonds AP7 haben Kostenvorteile auf Grund ihrer Größe, diese Größe in Relation müsste ein deutscher Staatsfond ebenfalls erreichen.
Rürup: Wer mehr hat, dem wird mehr gegeben, wer richtig viel hat braucht es nicht
Ein System über private Versicherungen in der jetzigen Form ist abzulehnen. Selbst die Rürup Rente als Kooperationsangebot zwischen Staat und Versicherungen wird kaum angenommen, da die meisten nicht in die Lage kommen soviel Geld von der Steuer abzusetzen, die die es sich leisten können ggf. bessere Investments haben (sei es in die eigene Firma, in Betongold, in die Kinder oder ins Ausland...) Die steuerlichen Vorteile sind das Hauptargument sich für eine Rürup-Rente als private Altersvorsorge zu entscheiden. Schon im Jahr 2016 können für die Rürup Rente bei der Steuerklärung 82 Prozent der Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 22.766 Euro geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2016 sind es bereits 84 Prozent. Ehepaare können sogar Beiträge bis zu 45.532 Euro jährlich in der Ansparphase berücksichtigen lassen. Der steuerlich anrechenbare Teil steigt dabei jedes Jahr um zwei Prozent, so dass ab dem Jahr 2025 100 Prozent der Beiträge bis zur jeweiligen Höchstgrenze als Sonderausgaben angerechnet werden können.
Das Rürup System müsste dann jedenfalls ergänzt werden.
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.