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Neue Betrugsfälle: IHK Köln warnt Unternehmen vor dubiosen Faxaussendungen
Köln, 05.10.2018. Täglich erhalten Unternehmen Anrufe, Briefe und Faxe von dubiosen Firmen. Das Ziel der Betrüger ist es, durch arglistige Täuschung einen kostenpflichtigen Vertragsabschluss zu erreichen. Mit einer „eiligen Fax-Mitteilung“ ruft die sogenannte „Datenschutzauskunft-Zentrale“ (DAZ) aus Oranienburg derzeit Mitgliedsunternehmen der IHK Köln dazu auf, ihre Daten auf einem Formular per Unterschrift zu bestätigen und dann per Fax zu antworten. Die IHK Köln rät davon ab, dieses Formular auszufüllen und zurückzuschicken.
Die angeschriebenen Unternehmerinnen und Unternehmer sollen ihrer „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachkommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erfüllen”, so die Formulierungen in dem fragwürdigen Schreiben. In der Faxantwort findet sich dann, im Kleingedruckten versteckt, das Angebot für einen angeblichen „Basisdatenschutz-Beitrag” in Höhe von jährlich 498,- Euro netto. „Die DSGVO verpflichtet nicht dazu, bei der DAZ einen Vertrag abzuschließen. Es handelt sich aus Sicht der IHK Köln um einen Betrugsversuch. Wir bitten unsere Mitgliedsunternehmen, uns derartige Betrugsversuche direkt zu melden“, sagt Frank Hemig, Geschäftsführer Recht und Steuern der IHK Köln. Entsprechende Meldungen nehmen Annette Schwirten (Tel. 0221/1640-3360) und Birgit Wirtz (Tel. 0221/1640-3300) von der IHK Köln entgegen.
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