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Vereinsrecht und Verfassungsschutz werden zur Lenkung der Demokratie mißbraucht

Es trifft einen Verein nach dem anderen. Der Verband der Verfolgten des Naziregimes (von ehemaligen kommunistischen und sozialdemokratischen KZ Häftlingen gegründet) wird weiterhin u.a. in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Frauenverband Courage wurde in NRW von der 2009 eingeführten "Verfassungsschutzklausel" getroffen und bekam 2012 seine Gemeinnützigkeit abgesprochen. Nun traf es nach den Antifaschisten und den Frauen die Gegner des TITIP Freihandelsabkommens mit den USA. Es steht zu vermuten, dass dies Freihandelsabkommen gegen jeden demokratischen Widerstand durchgesetzt werden soll, ATTAC und BUND sind in der ausserparlamentarischen Opposition wichtige Komponenten, diese werden bereits im Vorfeld der Verkündung der Freihandelszone finanziell sehr geschwächt. 
In der Bundesrepublik setzt sich somit erneut nach der Zeit der Regierung Kohl der Eindruck einer gelenkte Demokratie nach Gusto der rechtsgerichteten Staatssicherheit durch. Wie in den letzten Monaten mehrfach unter Beweis gestellt stehen die Staatssicherheitsorgane der Bundesrepublik über dem Gesetz (diverses), über dem Parlament (NSU...) und den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands (Ukraine...). Die Staatssicherheit der Bundesrepublik ist nach wie vor auf die Interessen und die Politik der USA ausgerichtet. Diese Konstruktion ist ein zu beseitigender Geburtsfehler der BRD, bei Gründung sicherlich nachvollziehbar, 70 Jahre nach Kriegsende ein antidemokratisches Relikt.
Die Zivilgesellschaft wird sich gegen das verkrustete System mit den vorhandenen Kräften nicht durchsetzen können. Sie wird beharrlich und systematisch über die Jahre mit kleinen Schlägen geschwächt. Der stete Tropfen höhlt den Stein, nur nun kommt der Tropfen beständig aus der rechten Richtung.
 

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